Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der SUTTER GmbH (nachfolgend Verkäufer bzw. Werkunternehmer) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
II. Verkaufsbedingungen
Die Firma Sutter GmbH ist berechtigt, einen Auftrag an einen anderen Händler zur Durchführung weiterzuleiten, wobei der Auftrag zu gleichen Bedingungen durchgeführt wird.
1. Vertragsschluss
Die Bestellung eines Kunden stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn der Kunde eine Bestellung in unserem WebShop aufgibt, schicken wir ihm eine E-Mail, die den Eingang seiner Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme seines Angebotes dar, sondern soll ihn nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an ihn versenden und den Versand an den Kunden mit einer weiteren E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. Vertragspartner ist die SUTTER GmbH.
2. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich an allen von ihm verkauften Gegenständen (Vorbehaltsware) das Eigentum vor, bis der Kunde den Kaufpreis für die gelieferten Gegenstände vollständig bezahlt hat.
3. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung.
4. Rücktritt
4.1 Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare störende Ereignisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, dem Verkäufer die Lieferung des Verkaufsgegenstands oder sonstige Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird. Insbesondere gilt dies bei technischen Störungen oder Datenbankfehlern, die zu fehlerhaften Darstellungen im Internet führen könnten. Ebenso kann der Verkäufer vom Vertrag vor Lieferung zurücktreten, falls ein kalkulatorischer Irrtum aufgetreten ist (Angebotsirrtum).
4.2 Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
- im Rahmen des Fernabsatzgesetzes;
- nach 3-malig erfolgloser Reparatur (ersatzweise nach mehr als 8 Wochen
Gesamtreparaturdauer), sofern die Werkstatt der Fa. Sutter GmbH in Anspruch
genommen wurde.
4.3 Bei Rücksendungen im Rahmen des Fernabsatzgesetzes hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 ¤ nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht wurde. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für den Verkäufer mit deren Empfang.
5. Teillieferung
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
6. Sämtliche angegebenen Preise beinhalten die zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültige Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer).
III. Reparaturbedingungen
Die Firma Sutter GmbH verfügt über eine Werkstatt im Haus. Ein Anspruch des Käufers, dass das Gerät dort im Garantiefalle repariert wird besteht grundsätzlich nicht. Im Regelfalle werden Geräte zur Reparatur in der eigenen Werkstatt repariert oder an den Hersteller weitergeleitet. Der Käufer erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
1. Auftragsauslegung und Fehlerangaben
Bei der Auftragserteilung soll der Kunde nach Fehlern bzw. deren Auswirkungen Auskunft geben. Soweit technisch möglich, wird dem Kunden bei Auftragserteilung der geschätzte Reparaturpreis genannt. Der Kunde kann eine Kostengrenze setzen. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden, ist das Einverständnis des Kunden für die weitere Durchführung der Reparatur einzuholen. Da bei einer Reparatur- oder Auftragsannahme in der Regel nicht sofort eine Geräteüberprüfung stattfindet, stellt der Käufer /Überbringer die Firma Sutter GmbH von der verbindlichen Aussage über noch intakte Funktionen des Gerätes oder Teile des Gerätes frei, auch wenn diese schriftlich festgehalten wurden. Sollte sich später herausstellen, dass weitere Komponenten außer den reklamierten Fehler aufweisen, so ist die Behebung dieser (falls keine Übernahme durch die Herstellergarantie vorliegt) vom Kunden separat in Auftrag zu geben.
2. Kosten für nicht ausgeführte Aufträge
Die Vergütung für Reparaturaufträge erfolgt nach Arbeitszeit einschließlich angemessenem Aufwand für Fehlersuche und Instandsetzung. Der Käufer verpflichtet sich, die Überprüfungskosten nach Aufwand für folgende Fälle auch während der Garantiezeit zu übernehmen:
- begründete Garantieablehnungsfälle, keine Fehlerfeststellung (Gerät zeigt
keinen Fehler),
- Rückzug des Reparaturauftrages, Kostenvoranschlagserstellung ohne
anschließenden Reparaturauftrag
3. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung für kostenpflichtige Reparaturarbeiten.
3.1 Folgeschäden
Der Käufer stellt die Firma Sutter GmbH von der Behauptung frei, ein auftretender Fehler stehe in Zusammenhang mit einer früher durch die Firma Sutter GmbH durchgeführten Arbeit. Im Zweifelsfalle ist der Käufer in der Pflicht, hierfür eindeutige Nachweise zu erbringen.
3.2 Wegekosten / Bringschuld des Kunden im (Garantie-) Reparaturfall
Nachträglich erforderliche Einstell- oder Anschlussarbeiten werden in jedem Falle berechnet, ebenso evtl. auftretende Fahrtkosten. Auch im Garantiefalle ist der Käufer mit dem Gerät jeder Größen- und Preisklasse in der Bringschuld. Er hat das Gerät kostenfrei der Fa. Sutter GmbH anzuliefern und kostenfrei wieder abzuholen. Wünscht der Kunde die Erledigung dieser Arbeiten durch die Fa. Sutter GmbH, so werden oder können sie dem Kunden berechnet werden. Diese Regelung gilt nicht, sofern eine andere Vereinabrung über die Kosten für diese Arbeiten vereinbart wurde (wie evtl. bei Großgeräten oder Sammellieferungen) . Wir behalten uns generell vor, für Ersatzgeräte eine Kaution zu verlangen, sowie auch im Garantiefalle eine Leihgebühr zu berechnen.
3.3 Reparaturannahmeorte
Für alle Produkte ist der Annahmeort die Firma Sutter GmbH, Werkstatt, Am Diesenborn 2, 66606 St.Wendel.
4. Aufbewahrung
4.1 Die Aushändigung des Reparaturgegenstandes erfolgt gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Abholscheines oder durch Zusendung an den Kunden.
4.2 Werden bei fehlgeschlagener Auslieferung reparierte Gegenstände nicht innerhalb von vier Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, kann der Werkunternehmer vom Ablauf dieser Frist an ein angemessenes Entgelt für die Verwahrung verlangen.
5. Pfandrechte des Werkunternehmers
5.1 Der Werkunternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den reparierten Sachen des Kunden, die zum Zweck der Reparatur in seinen Besitz gelangt sind.
5.2 Holt der Kunde die Geräte nicht spätestens drei Monate, nachdem er die Abholaufforderung erhalten hat, beim Werkunternehmer ab, haftet der Werkunternehmer nicht mehr für leicht fahrlässige Beschädigung oder Vernichtung des Reparaturgegenstandes. Dem Kunden ist einen Monat vor Ablauf dieser Frist eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Werkunternehmer ist berechtigt, den Reparaturgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Kosten zum Verkehrswert zu veräußern; ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
5.3 Schadenersatz ist ausgeschlossen
Der Käufer stellt die Firma Sutter GmbH grundsätzlich von jeglichem Schadenersatz frei (beispielsweise Nutzungsausfall, Datenverlust, Wegekosten, Inanspruchnahme von Fremd-Leistungen.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Preise gelten stets ab Betriebssitz des Verkäufers bzw. Werkunternehmers. Kosten für Transport, Verpackung oder Versicherung hat der Kunde zu tragen, soweit nicht eine abweichende Vereinbarung geschlossen wurde.
2. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Verkäufer bzw. Werkunternehmer verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann.
3. Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten, so hat dieser dem Verkäufer bzw. Werkunternehmer den Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, zu ersetzen.
V. Information zur Batterieverordnung
1. Der Kunde hat darauf zu achten, seine Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben (eine Entsorgung im Hausmüll verstößt gegen die Batterieverordnung) -, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abzugeben. Mit Ausnahme von Starterbatterien ist die Abgabe an kommunalen Sammelstellen kostenlos. Batterien, die der Kunde vom Verkäufer erhalten hat, können nach Gebrauch unentgeltlich an den Verkäufer zurückgegeben werden. Der Versand von gebrauchten Starterbatterien ist dabei lt. Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
2. Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - im Beispiel "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber.
3. Beim Verkauf von Starterbatterien gelten die folgenden Besonderheiten:
3.1. Der Verkäufer ist gem. § 6 BattV verpflichtet, gegenüber dem Kunden ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Kunde im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Starterbatterie dem Verkäufer keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt.
3.2. Der Kunde erhält beim Kauf einer Starterbatterie einen Pfandgutschein. Bei Rückgabe der alten Starterbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle, hat sich der Kunde mittels Stempel und Unterschrift die Entsorgung bestätigen zu lassen. Anschließend hat der Kunde die Möglichkeit, diese Bestätigung unter Angabe seiner Kundennummer zur Erstattung des Pfands an den Verkäufer zurückzuschicken. Alternativ kann der Kunde seine alte Starterbatterie zusammen mit dem Pfandschein zur Erstattung des Pfandes auch direkt beim Verkäufer abgeben. (Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Batterie an den Verkäufer nicht zulässig.)
4. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers nachzulesen.
VI. Information zur Verpackungsverordnung
Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4104203) angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter www.landbell.de
VII. Gerichtsstand
Hat der Käufer keinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Gerichtsstand St.Wendel.
VIII. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit ein oder mehrer Bedingungen NICHT ihre Gültigkeit. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Sutter GmbH
Am Diesenborn 2
66606 St.Wendel
Tel.: 06856-92023
Fax: 06856-92025
eMail: kontakt@sutter-gmbh.de



